Das Bundesverfassungsgericht zur Intersexualität

Veröffentlicht am 12.12.2017 in Veranstaltungen

"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen [...]."
- Bundesverfassungsgericht, Az. 1 BvR 2019/16 -

Am 10. Oktober 2017 hat des Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass das deutsche Personenstandsrechts die Möglichkeit der Eintragung eines dritten Geschlechts vorsehen muss. Die Süddeutsche nennt dies "nicht weniger als eine Revolution". Doch was ist Intersexualität eigentlich? Wie leben intersexuelle Menschen in Deutschland? Und vor allen Dingen: Welche (verfassungs-)rechtlichen Auswirkungen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Wir freuen uns darauf, am Dienstag, dem 19. Dezember 2017, um 19 Uhr im Hörsaal 01 der Neuen Universität, mit Frau Professorin Plett von der Universität Bremen, die die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde (mit-)verfasst hat, über die Bedeutung des Urteils und den Werdegang der Verfassungsbeschwerde zu diskutieren.

Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierte, bringt Bekannte mit und teilt die Veranstaltung.Wir freuen uns auf euch alle!

Kinder als wesentlicher Teil unserer Gesellschaft sind auch bei dieser Verantsaltung ausdrücklich willkommen. Eine Betreuung wird nicht gestellt, gerne dürfen eure Kinder bei der Veranstaltung aber auch spielen und rumlaufen. 
 

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