Keine echte Demokratie ohne Demokratisierung der Wirtschaft

Veröffentlicht am 22.07.2015 in Anträge

Beschlossen auf der KDK am 21.07.2015

Empfänger*in: SPD-Landesparteitag BW, SPD-Bundesparteitag, BM Andrea Nahles, BM Heiko Maas

Antrag: Keine echte Demokratie ohne Demokratisierung der Wirtschaft. Für eine Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung

Antrag:

Wir fordern die SPD, speziell den Bundesjustizminister und die Bundesarbeitsministerin, auf, sich für eine stärkere institutionalisierte Beteiligung von Arbeitnehmer*innen in deutschen Unternehmen einzusetzen. Hierzu soll der Schwellenwert, ab dem die Drittelbeteiligung greift, von 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer herabgesetzt werden.

Zusätzlich soll der Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 ausgeweitet werden. Diese soll bereits in Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten greifen (bisheriger Schwellenwert: 2.000 Beschäftigte).

 

Antragsbegründung:

Mehr Demokratie wagen. Nicht nur in der Politik, sondern auch darüber hinaus in Wirtschaft und Gesellschaft, ist nicht erst seit Willy Brandt ein zentrales Anliegen der deutschen und internationalen Sozialdemokratie.

Der erste Meilenstein auf dem Weg zur Demokratisierung der Wirtschaft in Deutschland war die Einführung des Betriebsrätegesetzes in der Weimarer Republik im Jahr 1920. Infolge dieses Gesetzes wurden 1922 erstmals Arbeitnehmer*innenvertreter*innen in den Aufsichtsrat deutscher Unternehmen gewählt. 1952 folgte das (seit 2004 in Drittelbeteiligungsgesetz umbenannte) Betriebsverfassungsgesetz, das die verpflichtende Beteiligung von Arbeitnehmer*innen an der Unternehmensentscheidung und –kontrolle in Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten vorsieht. Das Betriebsverfassungsgesetz legt fest, dass in diesen Unternehmen ein Drittel aller Aufsichtsräte von den Arbeitnehmer*innen gewählt wird. 1976 wurde die Unternehmensmitbestimmung in Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten noch weiter ausgeweitet. In Unternehmen dieser Größe stellen seitdem die Arbeitnehmer*innen und die Anteilseigner jeweils die Hälfte aller Aufsichtsräte, wobei die*der Aufsichtsratsvorsitzende, der im Falle eines Stimmenpatts ein Doppelstimmrecht beanspruchen kann, stets von den Anteilseigner*innen gestellt wird. Seit Einführung der fast-paritätischen Unternehmensmitbestimmung 1976 ist das deutsche System der Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat nahezu unverändert und gilt in weiten Kreisen als Erfolgsmodell, wobei es in wirtschaftsnahen Kreisen auch entschiedene Kritiker der fast-paritätischen Unternehmensmitbestimmung gibt.

Seit mehr als zehn Jahren haben zahlreiche Kommissionen die Leistungsfähigkeit der Unternehmensmitbestimmung – mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen - analysiert und Vorschläge für eine Reform des deutschen Systems der Unternehmensmitbestimmung unterbreitet (siehe zum Beispiel die 2005 von der Bundesregierung unter Gerhard Schröder eingesetzte „Regierungskommission zur Modernisierung des deutschen Systems der Unternehmensmitbestimmung“ sowie die gemeinsame „Kommission Mitbestimmung“ der Bertelsmann- und der Hans-Böckler-Stiftung, die „Mitbestimmungskommission“ der Arbeitgeberverbände BDA und BDI und ferner die Reformvorschläge zur Unternehmensmitbestimmung des „Berliner Netzwerks Corporate Governance“ und des „Kronberger Kreises“).

Bislang kam es noch nicht zu einer Neuregelung der Unternehmensmitbestimmung.

Gerade in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise und von Diskussionen um die Höhe der Boni der Vorstände muss es für uns heißen: Nicht weniger Demokratie in der Wirtschaft, sondern mehr Mitsprache für die Arbeitnehmer*innen.

Eine Stärkung der Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat, zum Beispiel auch bei der Besetzung der für die Vergütung der Vorstände zuständigen Aufsichtsratsausschüsse, wäre die richtige Schlussfolgerung aus den Lehren der Finanzkrise. Dies zu tun und das Thema „Demokratie in der Wirtschaft“ wieder stärker in den Fokus der politischen und gesellschaftlichen Öffentlichkeit zu rücken, ist ursozialdemokratische Aufgabe. Neben der Einführung der Drittelbeteiligung auch in mittleren Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten und damit auf ein im international übliches Maß, sollte dabei auch über eine stärkere Förderung der Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmer*innen nachgedacht werden. Dies darf jedoch kein Substitut für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen in deutschen Aufsichtsräten sein, sondern kann nur in Ergänzung dazu geschehen.

 

Wer jedoch die Abschwächung der Unternehmensmitbestimmung will, hat die Ursachen der Finanzkrise nicht verstanden. Ein geringeres Maß an Einfluss der Arbeitnehmer*innen und ihrer Vertreter auf Unternehmensentscheidungen würde mehr Einfluss für Anteilseigner*innen, für institutionelle Investoren und für Hedge-Fonds bedeuten. Statt langfristigem Unternehmenserfolg, an dem Arbeitnehmer*innen und Management in gleichem Maße interessiert sein sollten, würden Unternehmensentscheidungen noch stärker am Ziel kurzfristiger Rendite ausgerichtet. Eine solche Politik darf nicht die Lehre aus der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise sein.

 

Im Gegenteil: Eine Ausweitung der demokratischen Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen könnte dazu führen, dass die Interessen der Arbeitnehmer*innen, und damit langfristige Ziele des Unternehmens, wieder stärker in den Mittelpunkt der Unternehmenspolitik rücken. Statt kurzfristiger Werte und Quartalszahlen, die im Fokus der Aufmerksamkeit der Anteilseigner*innen stehen, haben die Arbeitnehmer eines Unternehmens nämlich ein Interesse am langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg.

In vielen anderen europäischen Staaten greift die Unternehmensmitbestimmung deshalb auch bereits viel früher: So entsenden die Arbeitnehmer in Schweden schon ab einer Unternehmensgröße von 25 Beschäftigten Arbeitnehmer*innenvertreter*innen in den Aufsichtsrat, in Dänemark gilt hierfür ein Schwellenwert von 35 Arbeitnehmern*innen. Auch in Finnland, Norwegen, den Niederlanden, Ungarn, der Slowakei, Tschechien und Österreich gelten Schwellenwerte von 300 oder (zum Teil deutlich) weniger Beschäftigten. Deshalb ist es richtig, dass der Sigmar Gabriel schon in seiner Antrittsrede als SPD- Parteivorsitzender im November 2009 eine Absenkung des Schwellenwertes, ab dem die Unternehmens–mitbestimmung gilt, gefordert hat. Nun sollten wir dem auch Taten folgen lassen. Eine solche Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung könnte ein Beitrag dazu sein, künftige Exzesse, wie sie zur Wirtschafts- und Finanzkrise geführt haben, zu vermeiden.

So investieren stärker mitbestimmte Unternehmen mehr in Forschung und Entwicklung und entlassen in Krisenzeiten langsamer bzw. weniger Mitarbeiter*innen, da firmenspezifisches „Humankapital“ in diesen Unternehmen eine größere Rolle spielt. Eine Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung könnte deshalb dazu beitragen, dass die Unternehmenspolitik deutscher Unternehmen wieder stärker am langfristigen und nachhaltigen Erfolg und weniger am kurzfristigen Shareholder Value orientiert würde. Auf längere Sicht nutzt dies sowohl den Arbeitnehmer*innen als auch der Wirtschaft. Deshalb sollte dem Thema Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat und allgemeiner auch der Demokratisierung der Wirtschaft in der Sozialdemokratie wieder ein größerer Stellenwert eingeräumt werden. Die Ausweitung der Beteiligung der Arbeitnehmer*innen an Unternehmensführung und -kontrolle könnte einen Beitrag dazu darstellen, das Soziale in der Marktwirtschaft zu stärken und die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Finanz- und Wirtschaftskrisen zu verringern.

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