SPD-Regionalpolitiker aus Rhein-Neckar und Südhessen im Gespräch!

Veröffentlicht am 19.11.2012 in Metropolregion

Gemeinsamer Antrag zu Windkraftanlagen in Vorbereitung.
Teile der drei Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz bilden den ländergrenzüberschreitenden Verband Region Rhein-Neckar (Metropolregion). Der dazu erforderliche Staatsvertrag wurde am 26.Juli 2006 von den damaligen Ministerpräsidenten Günther Oettinger, Roland Koch und Kurt Beck in Mannheim unterzeichnet.
 
Im Vorwort wird zum Ausdruck gebracht, dass dieser Staatsvertrag im Interesse einer auf "gemeinsame Zielvorstellungen ausgerichteten Raumordnung und Raumentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet” geschlossen wird. Eine eindeutige Zielsetzung also. Soweit so gut.

Aber wie so oft steckt jedoch auch hier der Teufel im Detail. Bedingt durch den Umstand, dass der hessische Landkreis Bergstraße sowohl Mitglied des Verbandes Region Rhein-Neckar als aber auch des Regionalverbandes Südhessen ist, ist in Artikel 5 des Staatsvertrages festgelegt, dass für diesen Gebietsteil die im einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar getroffenen Festlegungen nur im Sinne eines sog. Erstplanungsrechts “zu berücksichtigen sind”; eine zwingende Bindungswirkung also nicht gegeben ist. Dennoch hat es in der Vergangenheit mit dieser Formulierung kaum Probleme gegeben; in aller Regel hat man sich über beide Planungsverbände hinweg auf eine gemeinsame Regelung verständigt.

Die Südhessen

Die Südhessen

Mit der Einleitung der Energiewende und dem damit ursächlichen in Zusammenhang stehenden Ausbau der Windkraftanlagen hat sich dies jedoch schlagartig und drastisch verändert. Die rechtlichen Vorgaben der drei Bundesländer stehen sich hier diametral gegenüber. So können derzeit in Hessen nur “Vorranggebiete” mit absoluter Ausschlusswirkung für alle übrigen Bereiche ausgewiesen werden, während in Baden-Württemberg neben den Vorranggebieten praktisch auch in allen übrigen Flächen Windkraftanlagen installiert werden können; ein Ausschluss also nicht möglich ist. Zwischendiesen beiden Extremen bewegt sich die in Rheinland-Pfalz favorisierte Regelung. Hier sollen neben den Vorrangflächen auch Bereiche ausgewiesen werden, in denen die Errichtung von windkraftanlagenausgeschlossen bleibt. Alle nicht mit Vorrang bzw. Restriktion belegten Flächen bleiben je nach Markt- u. Bedarfslage für die Windkraft vergleichsweise frei verfügbar.
 
Diesen regionalplanerische Wirrwarr aufzulösen war Ziel einer gemeinsamen Sitzung der SPD-Fraktionsvorstände Südhessen und Rhein-Neckar in Viernheim, das von den Fraktionsvorsitzenden Harald Schindler und Matthias Baaß initiiert wurde. Im ersten Anlauf gelang dies zwar noch nicht; dies war auch nicht zu erwarten. Es bestand jedoch in den wesentlichen Punkten volle Übereinstimmung in der Sache: “Wir müssen eine Problemlösung auf Basis der Rheinland-Pfälzischen Regelung für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar anstreben”. Diese sog. dreistufige Regelung orientiert sich an der Praxis und berücksichtigt die wesentlichen regionalplanerischen Belange.
 Die RheiNeckarianer

Die RheiNeckarianer

Zur Erarbeitung eines gemeinsamen Vorschlages, der dann auch als Antrag in die Verbandsgremien eingebracht werden und den drei Landesregierungen übergeben werden soll, treffen sich die beiden SPD-Fraktionen zu einem weiteren Gespräch Ende Januar 2013, bei dem dann, so der gemeinsame Wille, ein gemeinsam gefasster Beschluss diese ebenso missliche wie auch unverständliche Angelegenheit beenden soll; zumindest auf Seiten der SPD-Regionalpolitiker.

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