Weitere 78 Millionen Euro für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kleinkinder

Veröffentlicht am 01.03.2013 in Landespolitik

Rund ein halbes Jahr vor dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige hat Baden-Württemberg grünes Licht aus Berlin für die weitere Investitionsförderung von Betreuungsplätzen erhalten. Am 21. Februar 2013 ist das Bundesgesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege in Kraft getreten.

Rund ein halbes Jahr vor dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige hat Baden-Württemberg grünes Licht aus Berlin für die weitere Investitionsförderung von Betreuungsplätzen erhalten. Am 21. Februar 2013 ist das Bundesgesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege in Kraft getreten.

Aus dem darin enthaltenden Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 – 2014 stehen Baden-Württemberg Mittel in Höhe von 78 Millionen Euro zu. Staatssekretärin Marion von Wartenberg begrüßte das neue Investitionsprogramm: „Das ist eine gute Nachricht für die Kommunen und vor allem für die Eltern und Kinder. Mit den zusätzlichen Geldern kann der Ausbau der Betreuungsplätze in den Kommunen weiter voranschreiten.“

Die Umsetzung des Investitionsprogramms auf Landesebene regelt eine Verwaltungsvorschrift, die am 2. März 2013 in Kraft treten wird. „Die Landesregierung setzt alles daran, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige tatsächlich zum 1. August 2013 erfüllt werden kann. Deshalb hat das Kultusministerium schnell gehandelt und die neuen Richtlinien unmittelbar nach in Krafttreten des Bundesgesetz auf den Weg gebracht“, betonte von Wartenberg. Nun könnten die Regierungspräsidien bislang unter Vorbehalt bewilligte Anträge genehmigen und auch darüber hinaus weitere Bewilligungsbescheide erteilen. Die Baden-Württemberg zustehenden 297 Millionen Euro aus dem bisherigen Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 sind bereits für die Schaffung von zusätzlichen Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bewilligt.

Pakt mit Kommunen hat für Dynamik gesorgt

Am Stichtag 1. März 2012 wurden 23,1 Prozent der unter Dreijährigen in Baden-Württemberg in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreut. „Wir gehen aber davon aus, dass diese Quote inzwischen wesentlich höher ist, da seither zusätzliche Plätze in Betrieb genommen wurden. Auch haben die Kita-Träger viele neue Plätze geplant und teilweise bereits mit dem Bau begonnen. Für eine große Dynamik hat hier vor allem der Pakt für Familien mit Kindern gesorgt, den die neue Landesregierung im Dezember 2011 mit den Kommunen geschlossen hat“, sagte die Staatssekretärin. Seit Januar 2012 bis Ende Januar 2013 sind bei den Regierungspräsidien Anträge mit einem Antragsvolumen von rund 152 Millionen Euro eingegangen.

Mehr Plätze, mehr Fachkräfte

Der steigende Bedarf an Betreuungsplätzen erfordert auch mehr Fachkräfte. Deshalb hat die Landesregierung wichtige Weichen gestellt, um dem wachsenden Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern gerecht zu werden. „Mit der Praxisintegrierten Erzieherausbildung (PIA) hat die Landesregierung einen riesen Schritt gemacht. Mit diesem neuen Ausbildungsmodell zählen wir in Baden-Württemberg in der frühkindlichen Bildung zu den Vorreitern in Deutschland“, betonte die Staatssekretärin. Mit PIA sei es der Landesregierung gelungen, das Berufsbild der Erzieherinnen und Erzieher attraktiver zu machen und damit mehr Personen, auch aus anderen Berufsgruppen, anzusprechen. Knapp 600 angehende Erzieherinnen und Erzieher haben in diesem Schuljahr mit der praxisintegrierten, vergüteten Erzieherausbildung begonnen. Hervorzuheben sei besonders, dass damit erstmals mehr höher qualifizierte Auszubildende (53 Prozent haben Abitur oder Fachhochschulreife, wobei vier Prozent davon noch zusätzlich eine abgeschlossene Ausbildung haben) und wesentlich mehr männliche Bewerber (der Männeranteil liegt bei 15 Prozent) gewonnen werden konnten.

Seit 2007 konnten die Fachschulen für Sozialpädagogik in Baden-Württemberg zusätzliche Klassen eröffnen, um die Ausbildungskapazität dem steigenden Bedarf weiter anzupassen. Die Zahl der Auszubildenden habe sich deshalb von 8.774 im Schuljahr 2007/2008 auf 10.333 im Schuljahr 2011/2012 erhöht, Tendenz weiter steigend, so die Staatsekretärin. Zudem habe das Kultusministerium die Teilzeitausbildung für angehende Erzieherinnen und Erzieher ausgebaut. Diese Möglichkeit werde besonders häufig von Frauen mit Kindern genutzt. Insgesamt haben in diesem Schuljahr 126 Frauen mehr als im Vorjahr diese Option genutzt. Das zeige, dass die Ausweitung dieses Bildungsgangs richtig und sinnvoll sei, um die Berufschancen von Frauen mit Kindern zu verbessern.

Ein wichtiger Schritt, um den Pool an Fachkräften zu erhöhen, ist die Erweiterung des Fachkräftekatalogs im Kindertagesbetreuungsgesetz. Künftig soll es für geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus anderen pädagogischen Berufen, wie zum Beispiel Hebammen, Kinderkrankenpfleger oder Grund- und Hauptschullehrkräfte, die in einer Kindertageseinrichtung arbeiten wollen, leichter sein, in den Erzieherberuf zu wechseln. „Das bietet den Trägern vor allem auch die Möglichkeit, Teams aus Pädagogen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Kompetenzen zusammenzustellen, was nicht nur im Hinblick auf die Inklusion zur qualitativen Entwicklung der Einrichtung beitragen kann“, sagte die Staatssekretärin. Der Gesetzentwurf befinde sich derzeit in der endgültigen Abstimmung und werde anschließend in den Landtag eingebracht.

Weitere Hintergrundinfos:

Rechtsanspruch

Ab dem 1. August 2013 hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Pakt für Familien mit Kindern

Mit dem Pakt hat das Land den Kommunen zugesagt, die Betriebskosten für die Kleinkindbetreuung künftig in wesentlich größerem Umfang zu fördern. Die Zuweisungen des Landes an die Kommunen sind demnach im Jahr 2012 von 129 Millionen Euro um 315 Millionen Euro auf 444 Millionen Euro und im Jahr 2013 von 152 Millionen Euro um 325 Millionen Euro auf 477 Millionen Euro erhöht worden. Zu diesen Zuweisungen kommen noch die auf das Land entfallenden Mittel des Bundes zur Förderung der Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung. Ab dem Jahr 2014 wird das Land inklusive der Bundesmittel 68 Prozent an den Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung übernehmen.

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