Antrag des KV zur Nominierung Landtagskandidat*in

Veröffentlicht am 14.11.2014 in Kreisverband

Antrag: Die Nominierung der Bewerberin/ des Bewerbers, sowie der Ersatzbewerberin/ des Ersatzbewerbers für die Landtagswahl 2016 wird im Rahmen einer Mitgliederversammlung nominiert. Nach dem Landtagswahlgesetz wären dann die SPD-Mitglieder stimmberechtigt, die am Tag der Nominierungskonferenz ihren Erstwohnsitz in Heidelberg haben, mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Begründung: Nach § 14 des Statuts der SPD Heidelberg kann die Kreisdelegiertenkonferenz beschließen, einzelne oder mehrere Kompetenzen einmalig an eine Kreismitgliederversammlung zu delegieren. Bei der letzten Nominierung des Bundestagskandidaten wurde das Mitgliederprinzip bereits erfolgreich praktiziert und soll nun auch bei der Nominierung für die Landtagswahl 2016 Anwendung finden.

 

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