ASJ: Kein Abbau von Richterstellen in der Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg!

Veröffentlicht am 14.10.2011 in Arbeitsgemeinschaften

Die vorhandenen Richterstellen in der Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg müssen erhalten bleiben. Eine Streichung von Richterstellen an den Arbeitsgerichten darf nicht stattfinden. Vielmehr sollen die derzeitigen KW-Stellen in feste Planstellen umgewandelt werden.

In der Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg sind bei rund 90 in der ersten Instanz tätigen Richterinnen und Richtern 16 Stellen (derzeit bis 31. Dezember 2012) mit einem sog. KW-Vermerk = "künftig wegfallend" versehen. Keine andere Gerichtsbarkeit hat so viele KW-Stellen wie die Arbeitsgerichtsbarkeit. Grund für die KW-Vermerke war die Annahme des Haushaltsgesetzgebers, dass die Eingänge nach der Wirtschaftskrise 1993 wieder auf den Stand davor - im Schnitt ca. 40.000 Verfahren - absinken würden. Diese Entwicklung trat aber nicht ein. Nach 1993 schwankten die Eingänge zwischen 68.547 (2003) und 47.794 (2010) Verfahren.

Trotz des bestehenden Bedarfs ist es bisher nicht gelungen, die KW-Stellen in feste Planstellen umzuwandeln. Stattdessen gehen wohl die höchstaktuellen Haushaltsberatungen zwischen Justizministerium und Finanz-/Wirtschaftsministerium nun auf dramatische Weise in eine völlig andere Richtung. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft strebt aus fiskalischen Gründen einen Wegfall dieser Stellen an. Würde ein solches Ansinnen verwirklicht, bedeutete dies für die Arbeitsgerichte und die rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger - Arbeitnehmerseite wie Arbeitgeberseite, Gewerkschaften wie Verbände - schlichtweg eine Katastrophe. Knapp 20% der Richterstellen an den Arbeitsgerichten würden gestrichen werden. Über die Wirksamkeit von Kündigungen etwa könnte kaum mehr zeitnah entschieden werden, die Arbeitsvertragsparteien würden auf längere Dauer im Unklaren über den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses gelassen. Auch Prozesse auf Lohnzahlung würden aufgrund der Richterknappheit sich ganz erheblich in die Länge ziehen. Abgesehen davon würden die Berufsperspektiven junger Juristinnen und Juristen in der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit zunichte gemacht. Bereits jetzt ist es so, dass neu eingestellte Richterinnen und Richter nach zwei bis zweieinhalb Jahren die Arbeitsgerichtsbarkeit verlassen müssen und an ihre Stelle neue Richterinnen/Richter zur Probe eingestellt werden. Zum einen stellt der ständige Aderlass von qualifizierten Proberichterinnen und Proberichtern für die Arbeitsgerichtsbarkeit eine hohe Belastung dar. Zum anderen drohen arbeitsrechtlich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber in andere Bundesländer abzuwandern oder wenden sich anderen Berufszweigen außerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit zu. Schließlich erscheint die künstliche Verknappung der Stellen auch verfassungsrechtlich problematisch.

Die AsJ fordert deshalb:

Die vorhandenen Richterstellen in der Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg müssen erhalten bleiben. Eine Streichung von Richterstellen an den Arbeitsgerichten darf nicht stattfinden. Vielmehr sollen die derzeitigen KW-Stellen in feste Planstellen umgewandelt werden.

Ein zügiger Rechtsschutz ist im Arbeitsrecht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von herausragender, oft gar existenzieller Bedeutung. Eine rasche und gründliche Sachbearbeitung und die dadurch zu erzielende Rechtssicherheit sind Ausdruck positiver Arbeitsmarktpolitik und stärken auf diese Weise die Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Dazu bedarf es einer ausreichenden personellen Ausstattung der Arbeitsgerichte durch entsprechende Richterstellen.

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