Ausbau des Nichtraucherschutzes für Arbeitnehmer*innen in der Gastronomie

Veröffentlicht am 13.05.2015 in Anträge

Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung am 12.05.2015

 

Empfänger*innen: SPD Landtagsfraktion, SPD Minister*innen in der Landesregierung

Antrag:

Die SPD Baden-Württemberg setzt sich in der Landesregierung für eine Verstärkung des Nichtraucher*nnenschutzes in der Gastronomie insbesondere für betroffene Arbeitnehmer*innen ein. In Zukunft müssen die Innenräume aller nicht ausschließlich Inhaber*innengeführte gastronomischen Einrichtungen, d.h. gastronomische Einrichtungen die min. eine(n) Angestellte(n) / Aushilfe, etc. beschäftigen, rauchfrei sein.

 

Begründung:

Angestellte können sich Rauch in gastronomische Einrichtungen nicht entziehen und sind somit auch mit der heutigen Regelung in Baden-Württemberg oft einer ständigen gesundheitlichen Belastung ausgesetzt. Andere Bundesländer zeigen, dass eine rauchfreie Arbeitsumgebung möglich und unternehmerisch umsetzbar ist.

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