Ersetzung von Dublin III durch Quotenregelungen in der EU - Menschliche Ausgestaltung des Asylrechtes statt Verschärfung

Veröffentlicht am 26.06.2014 in Anträge

Empfängerin: SPD Baden-Württemberg, SPD Bundesparteitag, S&D-Fraktion im Europäischen Parlament, SPD-Bundestagsfraktion

 

Antrag:
Wir fordern die Ersetzung des Dublin III Abkommens und der dort verankerten Regelung zum Umgang mit Asylsuchenden in der EU durch die Einführung einer Verteilungsquote auf alle Mitgliedsstaaten. Diese Quote soll sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Einwohner*innenzahl des Mitgliedsstaates orientieren. Bei der Zuteilung ist der Wunsch der Flüchtlinge zu beachten. SPD-Bundestagsfraktion, Regierungsmitglieder der SPD, sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament sind aufgefordert sich für eine solidarische Flüchtlingspolitik und damit für die Ersetzung des Dublin III Abkommens einzusetzen.

Begründung:

Durch die bisherigen Regelungen des Dublin III Abkommens werden EU-Staaten mit Außengrenzen alleingelassen, da nur die Staaten für das Asylverfahren zuständig sind, welche die geflüchteten Menschen als erstes betreten. Durch die Wirtschaftskrise, die vor allem die betroffenen Staaten am Mittelmeer hart getroffen hat, erzeugt diese Belastung immer unhaltbarere Zustände. Unter humanitären Gesichtspunkten nicht hinnehmbare Unterbringungen und Versorgung von Flüchtlingen, sowie massive Probleme bei der Bearbeitung von Asylanträgen gehören mittlerweile zum Alltag. Von deutschen wie europäischen Gerichten wurden die fehlenden Asyl- und Sozialstandards in einigen EU-Außenstaaten (z.B.: Griechenland, Italien) bereits zum Anlass genommen, die Überstellung von Flüchtlingen in diese Länder auszusetzen. Diese Entscheidungen sind ein deutlicher Beleg für die humanitären Missstände in den EU-Außenstaaten. Die Ursachen der Missstände allein in den betroffenen Mitgliedstaaten zu suchen, wird dem Ausmaß des Problems allerdings nicht gerecht. Denn diese finden ihre Ursachen nicht nur in der teilweise schlechten (volks-) wirtschaftlichen Verfassung der EU-Außenstaaten und den aufgrund der Austeritätspolitik fehlenden Mittel für die Flüchtlingsfürsorge, sondern sind mit den Dublin-Verordnungen über Jahrzehnte hinweg auf europäischer Ebene gesetzlich begründet und vertieft worden. Die Dublin-Verordnungen schreiben die Verantwortlichkeit für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen sowie die Bearbeitung der Asylgesuche nahezu vollständig den EU-Außenstaaten zu, ohne dass diese für die anfallenden Aufgaben von den anderen Mitgliedstaaten in finanzieller, personeller oder organisatorischer Sicht nennenswert unterstützt würden. Eine wirkliche Aufgabenverteilung in Bezug auf Asyl- und Flüchtlingsfragen ist daher nicht vorhanden, was eine maßgebliche Ursache für die humanitären Probleme darstellt. Insbesondere vor dem Hintergrund der (volks-)chen Verhältnisse innerhalb der EU nimmt diese Situation groteske Züge an: Die wirtschaftlich starken "Nordstaaten" schieben den wirtschaftlich schwachen und von der Austeritätspolitik geschundenen "Südländern" die Verantwortung in der zentralen Frage menschenwürdiger Asyl- und Flüchtlingspolitik zu und heben noch dazu mahnend den Finger, sobald es zu Katastrophen auf dem Mittelmeer oder handgreifenden Menschenrechtsverletzungen in Flüchtlings- und Auffanglagern kommt. Neben den tiefgreifenden Menschenrechtsverletzungen an Asylsuchenden und Flüchtlingen wird in einem weiteren Schritt also auch  das Gebot der Solidarität zwischen den EU-Staaten verletzt.
Es ist allerdings noch ein weiterer Faktor zu nennen: Die weitreichende Anerkennung von sicheren Herkunfts- und Drittstaaten. Mit den Prinzipien des sicheren Herkunfts- oder Drittstaates hat ein Instrument in die europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik Eingang gefunden, das es den Mitgliedstaaten ermöglicht, anderen Staaten die Zuständigkeit für Asylgesuche und deren Prüfung zu übertragen. Über die letzten Jahrzehnte hinweg wurde mit Hilfe beider Prinzipien der Kreis der zuständigen Staaten immer weiter nach außen verlagert. Es wurde so versucht, die Zuständigkeit in Flüchtlings- und Asylfragen weiter von den EU-Staaten wegzurücken und anderen Ländern, wie etwa den Maghreb-Staaten, aufzuerlegen. Eine menschenwürdige Asyl- und Flüchtlingspolitik konnte und kann durch die EU so jedoch nicht gewährleistet werden.

Verbunden mit dem für uns Sozialdemokrat*innen nicht akzeptablen Vorgehen in der Abschreckung und Abdrängung von Schutzsuchenden, kann man daher von einer humanitären Katastrophe an unseren Außengrenzen sprechen.

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