Stoch will „Koalition mit den Bürgerinnen und Bürgern“ – Landespartei legt Fahrplan vor – Gesetzentwurf beim Jahresauftakt in Stuttgart beschlossen
Der Startschuss zum Volksbegehren für gebührenfreie Kitas in Baden-Württemberg ist gefallen. Die SPD hat am Montag auf ihrem traditionellen Jahresauftakt in Stuttgart einen detaillierten Fahrplan samt Gesetzentwurf vorgelegt. Ab sofort sammelt die Landespartei die ersten 10.000 Unterschriften, damit der Antrag auf das Volksbegehren wirksam wird.
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Stoch: „Anspruch auf kostenfreie Bildung von Anfang an“
Der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Andreas Stoch erklärte, man werde in dieser Frage jetzt „die Koalition mit den Bürgerinnen und Bürgern“ suchen. „Jedes Kind hat Anspruch auf kostenfreie Bildung, von Anfang an. Das muss auch bei uns in Baden-Württemberg gelten.“
Die grün-schwarze Koalition im Land spiele seit Jahren die Schaffung von Kita-Plätzen, Qualitätsverbesserungen und Gebührenfreiheit gegeneinander aus – dabei hätten andere Bundesländer längst den Einstieg in die Gebührenfreiheit geschafft. „Die Art, wie die hiesige Landesregierung mit diesem Thema umgeht, ist schlichtweg arrogant und abgehoben“, so Stoch.
Fünf gute Gründe für Gebührenfreiheit
Der SPD-Chef benannte „fünf gute Gründe“, die für gebührenfreie Kitas sprächen. „Es geht darum, Familien zu entlasten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzutreiben, mehr Bildungsgerechtigkeit und gleiche Lebensverhältnisse zu schaffen – und nicht zuletzt Kinderarmut zu bekämpfen, die es leider auch bei uns in Baden-Württemberg gibt“, sagte Stoch. „Das sollte sich endlich auch mal der Herr Ministerpräsident durch Kopf und Herz gehen lassen.“ Im Einzelnen lauten die Argumente der SPD wie folgt:
1. Familien entlasten: Der Besuch einer Kindertagesstätte kostet oft mehrere hundert Euro pro Monat. Durch die Abschaffung dieser Gebühren werden Familien effektiv finanziell entlastet.
2. Mehr Bildungsgerechtigkeit: Die Grundlage für eine erfolgreiche Bildungsbiographie wird bereits im Kindes¬alter gelegt. Daher sollte jedes Kind von Beginn an die bestmögliche Förderung erhalten, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.
3. Kinderarmut bekämpfen: Einkommensschwache Familien sind trotz sozialer Staffelung von Kita-Gebühren überdurchschnittlich hoch belastet. Fallen die Beiträge weg, fördert dies die gesellschaftliche Teilhabe und die Bildungschancen von allen Kindern ganz ohne Stigmatisierung.
4. Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Eltern sollten nicht arbeiten müssen, um die Betreuungskosten für ihre Kinder bezahlen zu können. Im Gegenteil sollen gute und gebührenfreie Bildungsangebote für die Kleinen die Berufstätigkeit, insbesondere von Frauen, ermöglichen.
5. Gleichwertige Lebensverhältnisse: Es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob der Besuch einer Kita mehrere hundert Euro kostet oder nicht. Durch die Unterstützung des Landes wird es auch kleineren und finanzschwachen Kommunen möglich, beitragsfreie Kinderbetreuung zu gewähren.
Sammlung von Unterschriften begonnen
Der SPD-Chef erläuterte weiter, den fast 36.000 Parteimitgliedern gingen in diesen Tagen alle Informationen zum Volksbegehren postalisch zu, um „eine erste gemeinsame Mobilisierungswelle vor Ort“ noch vor der Kommunalwahl im Mai zu bewerkstelligen.
Gleich nach dem Start der Unterschriftensammlung durch den Landesvorstand auf der Stuttgarter Königstrasse am Montagnachmittag werde auch die SPD-Landtagsfraktion im Rahmen ihrer Klausur am Bodensee diese Woche weitere Unterschriften für den Antrag sammeln, so Stoch.
Dreyer: „Eine Frage von Chancengleichheit“
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, die beim Jahresauftakt in Stuttgart dabei war, unterstützt die Beitragsfreiheit ausdrücklich: „In Rheinland-Pfalz haben wir schon seit vielen Jahren Gebührenfreiheit für Kitas. Das ist für mich eine Frage von Gerechtigkeit und Chancengleichheit“, so Dreyer. „Keinem Kind sollte die Kita verwehrt sein, weil die Eltern zu schwer an den Beiträgen tragen.“ Die stellvertretende Parteivorsitzende der SPD betonte, die Kita sei neben der Familie die erste Bildungseinrichtung im Leben eines Kindes. Gebührenfreiheit von Kitas entlaste darüber hinaus alle Familien. Dreyer: „Gute Bildung, starke Familien – dafür steht die SPD!“
Gesetzentwurf garantiert Kostendeckung vor Ort
Der Gesetzentwurf der SPD in Baden-Württemberg sieht vor, dass das Land die Gemeinden und die weiteren Träger vor Ort beim Erlass von Elternbeiträgen entlastet – und zwar kostendeckend. Dies solle von der Geburt bis zur Einschulung des Kindes im Umfang von bis zu 35 Wochenstunden gelten.
Diese so genannte Grundbetreuung umfasst dabei Kindergärten für die unter Dreijährigen, die Kitas für Kinder über drei Jahren sowie auch die Kindertagespflege. Das Kultusministerium geht von Kosten in Höhe von insgesamt rund 529 Millionen Euro jährlich aus (Drucksache 16/2736), die nach Auffassung der SPD durch Landesmittel geschultert werden könnten.
Fahrplan bis Herbst steht
Generalsekretär Sascha Binder erläuterte den konkreten Fahrplan für das Volksbegehren. Demnach wolle die SPD die notwendigen 10.000 Unterschriften für den Zulassungsantrag baldmöglichst beim Innenministerium einreichen – „und das heißt, schon im Februar“.
Nach erfolgter Prüfung des Antrags im März werde die Landespartei dann auf einer kommunalpolitischen Konferenz Anfang April die nächste Stufe für das Volksbegehren zünden, so der Generalsekretär.
Denn nach dem ersten Schritt sind laut Volksabstimmungsgesetz sechs Monate Zeit, um Unterschriften für das Begehren zu sammeln. Dazu sind ein Zehntel der Wahlberechtigten im Land notwendig, das bedeutet circa 770.000 Menschen.
Binder: „Wir starten durch“
Ist das Volksbegehren bis im September erfolgreich, wird der Gesetzentwurf im Oktober dem Landtag vorgelegt. Verweigert die Parlamentsmehrheit die Zustimmung, findet über den Gesetzentwurf im Dezember eine Volksabstimmung statt.
„Wir haben die frühkindliche Bildung in Baden-Württemberg schon in unserer Regierungszeit erfolgreich vorangetrieben“, betonte Binder. „Und wir starten jetzt in der Opposition erneut durch: Für bedarfsgerechten Ausbau, für Qualitätsentwicklung – und auch für die Gebührenbefreiung.“