Offener Brief an Fa. Breuninger

Veröffentlicht am 26.01.2011 in Standpunkte

An
Fa. Breuninger GMBH und Co.KG
Geschäftsführung
z.Hd.Herrn Oergel

Marktstraße 1-3
70173 Stuttgart

Fristlose Kündigung einer Betriebsrätin

Sehr geehrter Herr Oergel,

mit großem Erstaunen hat die AfA Rhein-Neckar durch die öffentliche Auseinandersetzung von ihrem Versuch erfahren, dass sie die die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin ihres Hauses vorantreiben. Die der Betriebsrätin zu Last gelegten Kündigungsgründe rechtfertigen in unseren Augen keine fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin, die bei Ihnen bereits 20 Jahre arbeitet.

In welcher Funktion sie einen internen Vorgang im Betriebsratsgremium beurteilen und von Ihnen zu einer fristlosen Kündigung genutzt wird, erscheint uns dubios. Es ist für uns offensichtlich, dass hier gegen eine gewerkschaftlich organisierte Betriebsrätin vorgegangen wird und die gewählten Mitglieder der ver.di-Liste geschwächt werden sollen.
Die bereits von Ihnen ausgesprochene Kündigung der damaligen Listenführerin und Ihre massive Parteinahme für die Betriebsratsmehrheit bestätigen diesen Eindruck.
Es ist für uns auch nicht nachvollziehbar, dass die Betriebsratsmehrheit in Absprache mit der Geschäftsführung auf die Hälfte der ihnen gesetzlich zustehenden Freistellungen für die Betriebsratsarbeit verzichtet. Auch hier ist der Verdacht nicht aus dem Weg zu räumen, dass die der gewerkschaftlichen Liste zustehende Freistellung verhindert werden soll.

Ihr Vorgehen gegen eine gewählte Betriebsrätin und Ihre Parteinahme für die eher arbeit-geberorientierte Betriebsratsmehrheit, eine Betriebsratswahl, die nicht ordnungsgemäß durchgeführt und deshalb nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart ungültig ist, entwerfen ein Bild von einer Firma, die es offensichtlich mit dem Betriebsverfassungsgesetz und der grundgesetzlich garantierten gewerkschaftlichen Betätigung nicht ernst nimmt. Kündigungen von Betriebsräten und die Einschränkung von Betriebsrats- und Gewerkschaftsrechten sind für uns auf keinen Fall tolerierbar.

Für uns als Sozialdemokraten sind Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität die Eckpfeiler der Gesellschaft und des Miteinanders. Gesetze wie das Grundgesetz, sowie die grundgesetzlich garantierte gewerkschaftliche Betätigung und das Betriebsverfassungsgesetz sind zu respektieren in einer modernen Gesellschaft. Es ist belegbar, dass Betriebsräte dazu beitragen, den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens zu fördern, weil die Belegschaften zufriedener und motivierter sind.
Wir fordern sie deshalb auf, die Kündigung der Betriebsrätin zurück zu nehmen und sich wieder auf dem Boden von Recht und Ordnung zu bewegen. Dies könnte noch größeren öffentlichen Schaden verhindern.

Mit freundlichen Grüßen,

Cordula Becker
AfA Kreisvorsitzende
Rhein-Neckar

Homepage AfA Rhein-Neckar

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