Parteien müssen Zugang zu öffentlichen Räumen erhalten und behalten

Veröffentlicht am 28.01.2015 in Anträge

Beschlossen auf der KDK am 21.01.2015

Antrag: Parteien müssen Zugang zu öffentlichen Räumen erhalten und behalten

EmpfängerIn: SPD-Gemeinderatsfraktion Heidelberg, Bürgermeister Dr. Joachim Gerner

 

Forderung:
Der Ortsverein Heidelberg-Neuenheim fordert, dass Einrichtungen der Stadt nicht prinzipiell Parteien den Zugang zu ihren Räumlichkeiten verwehren dürfen. Parteien müssen grundsätzlich die Chance erhalten, gleichberechtigt zu anderen gesellschaftlich relevanten Gruppierungen entsprechende Räume zu mieten und zu nutzen. Entsprechende Anweisungen sind an die Verantwortlichen zu erteilen.

Begründung:
Parteien setzen sich für das Gemeinwesen ein und wirken an der demokratischen Willensbildung mit. Dies können sie nur, wenn sie auch in der Öffentlichkeit präsent und aktiv sind. Dazu bedürfen sie mangels eigener Zugang zu Räumlichkeiten, die öffentlich zugänglich sind bzw. im Eigentum der Kommune liegen. Nur so ist es möglich, Veranstaltungen, Aktionen und politische Debatten im Sinne und Auftrag einer Partei durchzuführen und für eine Willensbildung im Ortsteil und in der Gemeinde zu sorgen.

Seit Jahren organisiert der OV Heidelberg-Neuenheim seine Mitgliederversammlungen und Neujahrsempfänge im Seniorenzentrum Neuenheim (SNZ). Ab dem Jahr 2015 wird dem OV der Zugang verwehrt. Zur Begründung wird angeführt, dass das SNZ von der Stadt finanziert werde und stets ein Bezug zu SeniorInnen gegeben sein müsse. Das SNZ ist jedoch jeher eine Einrichtung der Stadt und die Themensetzung des OVs hat zuvor noch nie eine Rolle gespielt. Zumal der OV Heidelberg-Neuenheim ebenfalls jahrelang seine monatlichen Vorstandssitzungen im SNZ abgehalten hat. Hier liegt klar widersprüchliches Verhalten zur jahrelangen Praxis vor.
Die Räume des SNZ sind dabei keinesfalls kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Der OV hat mit den Mietzahlungen also auch zum Haushalt des SNZ beigetragen. Diese Regelung wird durch den Antrag nicht in Frage gestellt. Durch die Raumbuchungen hat der OV ebenso für eine möglichst optimale Auslastung der Räumlichkeiten gesorgt.

Natürlich kann es nur um einen gleichberechtigten Anspruch gehen. Wir wollen keine Bevorzugung gegenüber anderen Vereinen, Initiativen und Gruppierungen. Ebenfalls selbstverständlich ist, dass etwa Veranstaltungen für SeniorInnen im SNZ vorgehen.

In der Regel bleibt den Parteien mangels Alternativen auch keine andere Wahl. In Lokalitäten wird von deren EigentümerInnen bzw. BetreiberInnen zu Recht eingefordert, dass die Anwesenden etwas zu essen und trinken bestellen. Für größere Veranstaltungen fehlt es den Lokalitäten in der Regel an räumlichen Kapazitäten. Bürgerzentren sind wiederum meistens zu groß und kostspielig für Veranstaltungen wie ein Neujahrsempfang eines Ortsvereins.

Wir finden: Es kann nicht im Interesse der Stadtgesellschaft sein, den Parteien den Zugang zu öffentlichen Räumen zu versagen. Wenn nicht dort, wo sonst sollen sie ihre originären Aufgaben erfüllen und mit den BürgerInnen ins Gespräch kommen? Es darf kein Hinausdrängen von Parteien aus der Stadtgesellschaft geben. Sie sind nach wie vor die bedeutendsten Organisationen für die Gestaltung der Stadtpolitik und sollen es auch bleiben.

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