SPD: VGH-Urteil zu Französisch-Zwang an Gymnasien ist "schallende Ohrfeige für Landesregierung"

SPD-Generalsekretär Jörg Tauss: "Die Kinder dieses Landes sind nicht die Versuchskaninchen von Herrn Rau"

SPD: Nahverkehr darf nicht unter Stuttgart 21 leiden

Ute Vogt: "Kaum ist die Tinte unter dem Vertrag zu Stuttgart 21 trocken, da kündigt der Finanzminister flugs an, dass jetzt der Nahverkehr in der Fläche bluten muss. Aber nicht mit der SPD!"

Stuttgart 21: SPD begrüßt Durchbruch in Berlin

Ute Vogt: "Es gibt endlich grünes Licht für ein verkehrs- wie strukturpolitisch herausragendes Schienenprojekt. Bei aller Freude darüber dürfen wir Bahnvorhaben in der Fläche und ausreichende Regionalisierungsmittel nicht vergessen"

Ute Vogt: "Ein Innenminister, der den deutschen Rechtsstaat nicht schützt, sondern aushöhlt, ist fehl am Platz"

Die stellvertretende SPD-Parteivorsitzende Ute Vogt hat Bundeskanzlerin Merkel aufgefordert, Bundesinnenminister Schäuble in die Schranken zu weisen. Falls Schäuble von seinen vorgeblichen Forderungen zur "Terrorbekämpfung" nicht abrücke, müsse die Bundeskanzlerin konsequenterweise über eine personelle Veränderung an der Spitze des Bundesinnenministeriums nachdenken.

SPD-General Tauss: "Umweltpolitisches Geeiere der CDU"

Der Generalsekretär der SPD Baden-Württemberg, Jörg Tauss MdB, erklärt zum umweltpolitischen Leitantrag der Landes-CDU:

SPD unterstützt GEW-Demonstration gegen Wortbruch bei der Lehrereinstellung

SPD-Generalsekretär Jörg Tauss: "Diese Landesregierung hungert unser Schulwesen mehr und mehr aus"

Landesparteitag zum Grundsatzprogramm: SPD Baden-Württemberg positioniert sich mit eigener Programmnote

Ute Vogt: „Wir brauchen einen handlungsfähigen Staat, der Regeln setzen und gestalten kann – das ist der Kern der Auseinandersetzung mit den Konservativen“

Klinikum Ludwigshafen

"Patienten werden verunsichert und das Personal als Erpressungspotential benutzt"

Mindestlohn

Pressemitteilung

AfA Rhein-Neckar fordert die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Gerechter Lohn für gute Arbeit und gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Die bekannten Forschungsinstitute kommen trotz unterschiedlicher Berechnungsweise zu einem allgemeingültigen Entwicklungstrend: Der Niedriglohnsektor wächst nicht nur, er verfestigt sich. Die Argumentation, dass Niedriglohn-Arbeitsplätze dauerhaft neue Arbeitsplätze schaffen, hat das IAB widerlegt. Niedriglohnjobs sind häufig instabil und nur von kurzer Dauer. Für viele Arbeitnehmer wird der Niedriglohnsektor zur Falle. Nur eine Minderheit der Geringverdiener schaffte es in eine bessere Position aufzusteigen. Der Niedriglohnsektor ist aber kein Sammelbecken von gering Qualifizierten, denen es an Produktivität fehlt. 2/3 der Niedriglöhner haben eine Berufsausbildung oder gar ein Studium vorzuweisen. Das WSI stellt auch fest, dass nur 8,9% der Niedriglohnbeschäftigten ausländische Arbeitnehmer sind. Es existiert nur eine verbindliche Norm als Messlatte für einen gerechten Lohn. Die Europäische Sozialcharta von 1961 legt fest, dass ein Lohn unter 60% des nationalen Netto-Durchschnittslohns nicht angemessen ist. Nach Berechnungen des WSI waren das 2003 1.012 €. 3,3 Millionen Menschen in Deutschland verdienten weniger.
Gesetzliche Mindestlöhne gibt es in Deutschland nicht. Die eigentliche Haltelinie nach unten ist immer noch der Tarifvertrag. Viele der untersten Tarife liegen zwischen 4 und 6 € brutto. Durch die nachlassende Tarifbindung profitieren immer weniger Menschen von Tarifverträgen.
Die AfA Rhein-Neckar fordert die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, damit für Niedriglöhner gilt: Gerechter Lohn für gute Arbeit und gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Neoliberale Vertreter behaupten, das bei Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns mehrere Hunderttausend Jobs im Niedriglohnbereich wegfallen. Sie sehen gar einen Vorteil in den Niedriglöhnen. Handwerksleistungen, Service in Gaststätten und viele anderen Dienstleistungen würden billiger und das Realeinkommen der Deutschen würde steigen. Sie fordern, die Lohnkonkurrenz der Osteuropäer zu akzeptieren, dem Lohndruck nachzugeben und die Geringverdiener durch dauerhafte persönliche Lohnzuschüsse zu unterstützen. Diese Position ist unsozial und weitestgehend falsch.
Empirische Untersuchungen zu Mindestlöhnen haben das Gegenteil bewiesen. Studien haben belegt, dass der Mindestlohn bzw. auch die Erhöhung des Mindestlohns die Beschäftigung nicht verminderte bzw. Auswirkungen auf Schließung oder Neugründung von Unternehmen hatte. Die OECD schließt aus den unterschiedlichen Studien die Ergebnisse:
• Erhöhungen des Mindestlohns haben leicht negative Auswirkungen auf die Beschäftigung von Jugendlichen ( z.B. Frankreich ).
• Auswirkungen auf junge Erwachsene sind nahe bei null oder nicht signifikant.
• Auswirkungen auf die Beschäftigung von Erwachsenen ist nicht festzustellen.

Aufgrund der hohen Tarifbindung konnten die Sozialpartner in Deutschland auf Branchenebene Mindeststandards sichern. In Bereichen mit schwacher Tarifbindung wurden Tarife für allgemein verbindlich erklärt. Auch zahlreiche nicht tarifgebundene Unternehmen orientierten sich an den Tarifen. Nun hat aber die Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland zugenommen, während die Tarifbindung zurückgegangen ist. Die Sicherung der Mindeststandards bei der Entlohnung kann durch einen Mindestlohn sichergestellt werden. Weitere Sicherungsmaßnahmen sind die Allgemeinverbind-ichkeitserklärung von Tarifverträgen und die Ausdehnung des Entsendegesetzes.
Die AfA Rhein-Neckar fordert die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, der durch branchenbezogene Mindestlöhne ergänzt wird. Der gesetzliche Mindestlohn legt das unterste Auffangniveau fest, das durch allgemeinverbindliche Tarifverträge in vielen Branchen überschritten werden kann.
Die AfA ist sicher, dass durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns das Lohndumping durch niedrig bezahlte ausländische Beschäftigte eingedämmt werden kann. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist ein wichtiger Baustein, um Armut trotz Erwerbsarbeit zu verringern. Die deutsche Diskussion sollte sich endlich auf das „wie“ anstelle des „ob“ konzentrieren. Der Staat kann nämlich auf Dauer nicht Niedriglöhne ohne jede Untergrenze subventionieren. 2005 hatten über 900.000 Beschäftigte einen Anspruch auf ergänzendes ALG II. Hier handelt es sich neben den Minijobs um Vollzeitbeschäftigte, deren Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um angemessen leben zu können. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns scheint unabdingbar um Mitnahmeeffekte beim ALG II zu begrenzen.

Rente mit 67

Pressemitteilung

AfA Rhein-Neckar lehnt Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ab.

Zu Gesetzesvorlage für Rente mit 67 erklärt die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen Rhein-Neckar in der SPD (AfA):

1. Wenn die Aussagen der Demografie-Forschung sich so wie vorhergesagt einstellen, wird im Jahr 2050 etwa jeder dritte Einwohner diese Landes über 60 Jahre und nur noch jeder sechste unter 20 Jahre alt sein. Statistisch belegbar ist die kontinuierliche Zunahme der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer in den vergangenen Jahrzehnten.

2. Diese prognostizierten bzw. empirisch belegbaren Entwicklungen rechtfertigen die Überlegungen, wie die Finanzierbarkeit der Rente nachhaltig gesichert werden kann.

3. Die Sicherung der Finanzierungsfähigkeit der Rentenversicherung kann durch Veränderung der nachstehenden Stellschrauben erfolgen:

• Erhöhung des Rentenzugangsalters
• Verbesserung der Einnahmeentwicklung
• Späterer Rentenbezug, z.B. Rente mit 67

4. Die meisten Rentenreformen der letzten Jahre haben lediglich Symptome bekämpft. Die zentralen Gründe für die Finanzierungsprobleme liegen allerdings in der anhaltend hohen Massenarbeitslosigkeit, der im europäischen Vergleich zu niedrigen Erwerbsquoten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 und der Frauen. Deshalb hat die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit absolute Priorität.

5. Die Einnahmeseite kann dadurch gestärkt werden, dass alle Berufstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Dies betrifft geringfügig Beschäftigte, Selbständige ohne Pflichtversicherung aber auch Beamte und Freiberufler.

6. Die Einnahmeseite kann dadurch gestärkt werden, dass die inflationäre Ausweitung von Mini- und Midi-Jobs gestoppt wird und diese prekäre Beschäftigungsformen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umge-wandelt werden.

7. Die AfA Rhein-Neckar ist sehr skeptisch, was eine anhaltende Rückführung der Arbeitslosenquote angeht. Flankierende Maßnahme, wie derzeit 50 plus, Bonusregelung, Eingliederungszuschüsse wirken sich, wenn überhaupt, nur auf die momentane Erwerbs-losenquote aus. Die Wirksamkeit für diejenigen, die eine Heraufsetzung des Renteneintrittsalters betrifft, ist nicht gesichert.

8. Die AfA bevorzugt deshalb nach den im Moment bekannten Parametern einen flexiblen Übergang in den Ruhestand bis zum 65. Lebensjahr. Erst, wenn gesicherte Daten dafür vorliegen,

• dass die Massenarbeitslosigkeit nachhaltig gesenkt werden kann
• dass ältere Arbeitnehmer Arbeitsplätze am 1. Arbeitsmarkt finden
• dass geringfügige in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden
• dass die Frauenerwerbsquote nachhaltig erhöht wird

ist für uns eine Erhöhung des Rentenbeintrittsalters auf 67 Jahre diskutierbar.

9. Soziale Standards, wie ein Anspruch auf vorzeitigen
Rentenbezug wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit soll
vorerst auch für die Jahrgänge nach 1952 gewährleistet
werden.

10. Wer 40 Versicherungsjahre hat, sollte vor dem 65 Jahr
ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können.

11. Der Bundestag hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der unserer Position nicht entspricht. Das muss man in einer Demokratie akzeptieren. Für uns ist aber die Revisionsklausel wichtig. Die Bundesregierung ist demnach verpflichtet, ab 2010 regelmäßig darüber zu berichten, ob die Maßnahmen mit der Entwicklung der Arbeitsmarktlage und der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vereinbar ist. Eine Revision bleibt also möglich. Wir werden die Wirksamkeit dieses Kontrollinstruments genau beobachten.

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