TTIP, TiSA, CETA

Beschlossen auf der KDK am 21.01.2015

Antrag: TTIP, TiSA, CETA

Nuklearwaffen abziehen und ächten - Blockkonfrontation beenden

Beschlossen auf der KDK am 21.01.2015

Antrag: Nuklearwaffen abziehen und ächten - Blockkonfrontation beenden

Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedenskonsolidierung stärken - Militäretat verringern

Beschlossen auf der KDK am 21.01.2015

Antrag: Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedenskonsolidierung stärken - Militäretat verringern

Vergangenheit aufarbeiten - Unrecht durch sexuelle Gewalt an Kolonial- und NS-Opfern anerkennen

Beschlossen auf der KDK am 21.1.2015

Antrag: Vergangenheit aufarbeiten - Unrecht durch sexuelle Gewalt an Kolonial- und NS-Opfern anerkennen

Weltfriedensmacht statt Platz an der Sonne: Kriegswaffenlieferungen in Kriegs- und Spannungsgebiete sofort stoppen

Beschlossen auf der KDK am 21.01.2015

Antrag: Weltfriedensmacht statt Platz an der Sonne: Kriegswaffenlieferungen in Kriegs- und Spannungsgebiete sofort stoppen

Die SPD Heidelberg fordert die konsequente Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen

Beschlossen auf der KDK am 21.01.2015

Antrag: Die SPD Heidelberg fordert die konsequente Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen

Neuevaluation Mietspiegel für die Wohnanlage Philipp-Reis Straße

Empfängerin: SPD Gemeindefraktion, Bürgermeister Dr. Joachim Gerner

Antrag: Die SPD Heidelbergmöge beschließen, dass der Mietspiegel für die Wohnanlage Philipp-Reis Straße neu und unabhängig von der Weststadt evaluiert wird.

Begründung: Bisher orientierte sich der Mietspiegel der Wohnanlage der Philipp-Reis Straße am Mietspiegel der Weststadt. Das Wohngebiet liegt jedoch in einem Gewerbemischgebiet. Lärm und Emissionen mindern die Wohnqualität. Auch eine Nahversorgung mit Einkaufsmöglichkeiten gibt es nicht. Die Wohnanlage unterscheidet sich deutlich von der Weststadt. deshalb sollte ein gesonderter Mietspiegel für das Gebiet unabhängig von der Weststadt erstellt werden.

Thesen zur Landtagswahl

Empfängerin: SPD-Landtagsfraktion BW

 

Antrag:

I Eigenes WählerInnenklientel mobilisieren

Für eine Mobilisierung unseres WählerInnenklientels besonders auf Seiten der NichtwählerInnen ist eine spezifische Befragung unserer SympathisantInnen nach der Bedeutung und Gewichtung von inhaltlichen Themen und grundlegenden Einstellungen einer allgemeinen Befragung der Bevölkerung vorzuziehen.

 

II Themen richtig setzen

Die bisherige Themensetzung scheint sich stark an konservativen Grundeinstellungen zu orientieren. Dies wird zu einer Ermüdung der Wahlbeteiligung des sozialdemokratischen Mileus insbesondere in den Universitätsstädten führen. Wir schlagen vor, folgende inhaltlichen Punkte in den Fokus zu nehmen:

Arbeitsplätze, Bürger*innenbeteiligung, Bildung, Öffentliche Daseinsvorsorge statt PPP, Energieversorgung in Baden-Württemberg mit Hinblick auf Trassenbauten und Ökologisierung, Verteidigung der rot-grünen Energiepolitik von Hermann Scheer insbesondere in Hinblick auf die mit der Ökostromumlage einhergehende Entlastung des Faktors Arbeit beim Thema Sozialabgaben. Systematische Prüfung von Kompetenzen von Flüchtlingen und eine Einführung bzw. Begleitung in das (Aus-)Bildungssystem. Insbesondere das Thema flächendeckende Gewährleistung von Gesundheitsversorgung und Pflegestrukturen erscheint darüber hinaus ein bedeutsames Thema insbesondere im ländlichen Raum. Konzepte zum Bau und langfristig gesicherter Vorhaltung von sozialem Wohnungsbau in der Hand des Landes (dauerhafter Erhalt der Sozialwohnungsbestandes statt befristete Sozialbindung). Länderreform

Gegen die Betonung des Begriffes "Familie" spricht die Besetzung durch die CDU sowie die konservative Grundstimmung bei diesem Schlagwort, von der sich die SPD wohltuend in der Praxis absetzt.

Gegen die Betonung der "schwarzen Null" sprechen nach wie vor die Assoziationen mit Liberalen und Konservativen (Wahlkampf Edmund Stoiber), sowie der offensichtliche Investitionsstau, der zu einen Umdenken in der Bevölkerung und sogar den Eliten führt. (Forderung der Deutschen Bank nach einer Abkehr von der schwarzen Null)

 

III Erkennbar sozialdemokratisch Auftreten

Sloganvorschlag: Baden-Württemberg - sozial und demokratisch!

Reform §177 des Strafgesetzbuches - Tatsächliche Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht

Empfängerin: AsF BW, SPD-Landesverband, SPD-Bundesverband

Antrag: Die AsF Heidelberg fordert die Reform des § 177 StGB im Bereich der sexuellen/sexualisierten Gewalt gegen Erwachsene.  Wir fordern die Vornahme sexueller Handlungen gegen den Willen einer Person unter Strafe zu stellen. Hierbei darf nicht Gewaltanwendung, die Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben oder das Ausnutzen einer schutzlosen Lage durch den/die Täter*in die Strafbarkeit begründen. Der Straftatbestand muss bereits an dem Punkt erfüllt sein, wenn das Opfer mit bestimmten Handlungen nicht einverstanden ist. Somit ist das Einverständnis aller Beteiligten bei sexuellen Handlungen die Prämisse und nicht das "Sich-Genug-Wehren-Müssen" des Opfers. Die Verantwortung für das, was als strafwürdiger sexueller Übergriff gewertet wird, darf nicht mehr länger den Opfern übertragen werden! Zum 1. August 2014 ist im Europarat die Istanbul-Konvention in Kraft getreten. Die Bundesrepublik hat mit einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ( "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht") die Umsetzung der Konvention eingeleitet. Unserer Meinung nach, wird die Konvention hiermit nicht zufriedenstellend umgesetzt!  So  legt die Istanbul-Konvention in innerstaatlichem Recht einen Schwerpunkt auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch. Vorhandene Schutzlücken für von sexualisierter Gewalt betroffene Erwachsene schließt der Entwurf hingegen nicht. Dies steht im Widerspruch zur Istanbul-Konvention und zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Aus ihnen ergibt sich, dass alle sexuellen Handlungen gegen den Willen der Betroffenen effektiv strafrechtlich verfolgt werden müssen. Deswegen fordern wir die längst überfällige Reform des §177 StGB, denn eine effektive Strafverfolgung findet derzeit in Deutschland nicht statt. 

Begründung: Aktuelle Zahlen, vorgelegt durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen, zeigen, dass es 2012 in nur 8,4 Prozent aller angezeigten Vergewaltigungen zu einer Verurteilung gekommen ist. Die Ergebnisse entsprechen in etwa den Befunden einer Studie aus 2009, wonach Deutschland im europäischen Vergleich die sechstniedrigste Quote an Verurteilungen aufwies.  Für die niedrige Verurteilungsrate gibt es verschiedene Gründe. Ein Grund ist der Tatbestand der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung (§ 177 StGB). Strafbarkeitslücken entstehen insbesondere da, wo Täter/innen keine Gewalt anwenden oder damit drohen und die Betroffenen dann die Tat aus Angst oder Schock ohne Gegenwehr über sich ergehen lassen.  In der Beratungspraxis von Frauenhäusern/Frauennotrufen sind die Beratungsstellen immer wieder mit betroffenen Frauen konfrontiert, die nach eingehender Information über die aktuelle deutsche Rechtslage von einer Anzeige nach sexueller Gewalt absehen. In diesen Fällen war in der Regel ersichtlich, dass der oder die Täter*innen sich bewusst waren, dass sie die sexuellen Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen der Betroffenen vornahmen. Darüber hinaus suchen Frauen in den Beratungsstellen Unterstützung, die erleben mussten, dass ihre Anzeige des sexuellen Übergriffs mit einem Einstellungsbescheid durch die Staatsanwaltschaft endete. Der Dachverband, der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), hat Einstellungsbescheide und Freisprüche gesammelt, aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Strafbarkeit der Tat nicht etwa mangels Beweisen scheiterte, sondern ausschließlich aufgrund der Ausformulierung der Tatbestandsmerkmale des §177 StGB. Daher muss der Gesetzgeber tätig werden und sollte die Gelegenheit nutzen, im Rahmen der anstehenden Reform des Sexualstrafrechts auch die Verbesserung des Schutzes von Frauen und Männern vor sexualisierter Gewalt mit einer Überarbeitung des § 177 Strafgesetzbuch zu erreichen.

Recht auf Altstadt!

Empfängerin: SPD-Gemeinderatsfraktion

Antrag:

Die lebendige Kneipenszene gehört zur Altstadt. Sie hat einen großen Anteil an der Attraktivität der Altstadt und sichert das Einkommen vieler Menschen. Gleichzeitig sind gegenseitige Rücksichtnahme und ein respektvoller Umgang erforderlich, damit AnwohnerInnen und KneipenbesucherInnen verträglich miteinander auskommen können. Um eine soziale Kontrolle auch in den späten Abendstunden zu ermöglichen, fordern wir eine Verlängerung der Außenbewirtschaftung bis 0 Uhr auf Probe. Ferner fordern wir eine testweise Anpassung der Sperrzeiten an die Landesregelung. Zudem halten wir den Einsatz von StreetworkerInnen für hilfreich um in kritischen Situationen besonders unter den Jugendlichen zur Deeskalation beizutragen. Darü̈ber hinaus sind für eine bessere Durchsetzung bestehender Gesetze regelmäßige Kontrollgänge, und nicht nur Kontrollfahrten, durch StreifenpolizistInnen notwendig. Außerdem wollen wir, dass die bisherige Polizeistation in der Altstadt durchgängig besetzt wird.

Des weiteren wollen wir große Menschenströme zu Schließzeiten der Kneipen durch eine Taktverdichtung der Nachtbusse entzerren um den damit einhergehenden Lärm zu reduzieren. Zur Entzerrung der Menschenströme kann es auch beitragen, wenn nicht alle Nachtbusse zu den gleichen Uhrzeiten vom Bismarckplatz abfahren, sondern unterschiedliche Abfahrorte und Abfahrzeiten für die verschiedenen Buslinien festgelegt werden.

Eine reine Verbotspolitik halten wir für nicht zielführend und lehnen daher eine Verlängerung der Sperrzeiten und ein Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen ab.

Jetzt Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden

zu meineSPD.net